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BGH, 07.10.1966 - 4 StR 359/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Keine Zurechnung eines Stoßes des Opfers auf der Straße mangels einer feststehenden Ausführung durch den Täter - Verneinung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Blutalkoholgehalt von unter 2,00 Promille
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- BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 07.10.1966 - 4 StR 359/66
Dem Angeklagten wäre nämlich auch dann der Erschwerungsgrund des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB zuzurechnen, weil er sich gleich nach dem Stoß unter Ausnutzung der durch diesen geschaffenen läge in Kenntnis und Billigung des zuvor Geschehenen an der Ausplünderung beteiligt hätte (vgl. BGHSt 2, 344, 346) [BGH 24.04.1952 - 3 StR 48/52], die, wie noch ergänzend bemerkt sei, unmittelbar neben der Straße, also in deren Bereich, vorgenommen wurde.